Der Aufgabenbereich des Schulleiters
- Personalplanung/Berichtspflicht gegenüber der SK
- Vergabe der Ausgleichstunden
- Verfertigung dienstlicher Beurteilungen – Beurteilungen von Lehrkräften in Vorbereitung
- Zusammenarbeit mit den Lehrkräften:
- Vorbereitung und Leitung der wöchentlichen Schulleitungsbesprechung
- Vorbereitung und Leitung der wöchentlichen Gesprächsrunde mit der Jahrgangssprecher/-innen (für die Zukunft angedacht)
- Regelmäßige Besprechungen mit den anderen örtlichen Schulleitern (Grundschule, Förderzentrum, Gymnasium)
- Zusammenarbeit mit Personalrat und Gleichstellungsbeauftragter
- Mitarbeitergespräche
- Koordination der Schulprogrammarbeit/Berichtspflicht gegenüber der SK
- Koordination des Terminplans
- Zusammenarbeit mit den Eltern
- Vorbereitung und Leitung der monatlichen Besprechungen mit dem Vorstand des SEB (pro Jahrgang ein Vertreter)
- Teilnahme an den Sitzungen des SEB
- Zusammenarbeit mit dem Förderverein
- Verfassung und Herausgabe der Elternbriefe (vier mal jährlich)
- Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern
- Kontakte zur Schülervertretung über die Verbindungslehrkräfte
- Regelmäßige Treffen (monatlich) mit der SV
- Aufnahmeentscheidung 5 in Absprache mit dem Koordinator (5-7)
- Beurlaubungen in Zusammenhang mit Ferien oder für Zeiträume von mehr als sechs Tagen
- Zusammenarbeit mit der OGS
- regelmäßige Dienstbesprechungen mit dem Leiter der OGS
- Zusammenarbeit mit dem nichtpädagogischen Personal u.a.
- Regelmäßige Kontakte zu SiS „Seniorpartner in School“
- regelmäßige Dienstbesprechungen mit dem Hausmeister
- regelmäßige Kontakte zu Reinigungskräften
- Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Lehrer Aus- und Weiterbildung
- Ansprechpartner für das IQSH bezüglich der Ausbildung von Lehrern in Vorbereitung
- Mitglied der Prüfungsausschüsse beim zweiten Staatsexamen
- Ansprechpartner für die Universität Flensburg bei der Vermittlung von Block- bzw. Hauptpraktika
- Bewirtschaftung der Haushaltsmittel:
- Erstellung eines Haushaltsplanes
- Mittelvergabe auf der Fachleiterkonferenz
- Antragstellung beim Schulträger
- Führung des Schulkontos
- Überwachung der Haushaltsabwicklung
- Verantwortlichkeit für die Inventarisierung
- Berichtspflicht gegenüber der Schulkonferenz
- Vertretung der Schule nach außen:
- Ansprechpartner für den Schulträger und das Bildungsministerium
- Mitarbeit in regionalen und überregionalen Arbeitskreisen und Dienstbesprechungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Koordination aller Belange bei Fragen der Bauplanung und Bauunterhaltung
- Aufsicht über die Verwaltung
- Hausrecht
- Chronik/Jahresberichte
- Terminplanung/Herausgabe der Quartalspläne
- Mitpflege der Homepage
- Geschäftsführung für die Lehrerkonferenz und die Schulkonferenz
- Vorsitz in den Zeugniskonferenzen (kann an alle Mitglieder der Schulleitung delegiert werden) und Prüfungsvorsitzender beim Abschluss der Sek. I
Datum der letzten Änderung:
15.01.2011